WIE SIE EINE REHA BEI UNS BEANTRAGEN
Ihr Weg zur Rehabilitation
Wir freuen uns auf Sie. Denn wann immer Menschen uns brauchen, sind wir für sie da. Doch um Sie in der Rehabilitationsklinik Bad Wurzach aufnehmen zu können, sind einige Schritte nötig.
Testen Sie Ihren Rehabedarf in der Checkliste der DRV! Ein Antrag ist leichter gestellt, als Sie denken.
Füreinander da sein. Sich wohl fühlen.
Mehr als gut versorgt werden.
Sie sind noch zu Hause?
Die Antragsstellung erfolgt in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt, entweder für Sie als Berufstätige/r bei der zuständigen Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern (Reha vor Rente), oder für Sie als Rentner bei Ihrer Krankenkasse zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit (Reha vor Pflege) - Ausnahme: Patienten mit einer onkolgischen Erkrankung.
Ihr Träger der Rehabilitation ist die DRV?
Bei der Deutschen Rentenversicherung, zuständig für Berufstätige, finden Sie wertvolle Hinweise, wie Sie eine Reha beantragen und woran Sie denken müssen.
Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung ein. Falls Sie sich im Beamtenstatus befinden, ist Ihr Ansprechpartner Ihre private Krankenversicherung und die Beihilfe.
Sie sind bereits im Krankenhaus und sollen gleich im Anschluss zu uns kommen?
In diesem Fall leitet der Sozialdienst Ihre Anschlussrehabilitation ein. Dieser besucht Sie noch während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus und bespricht alle Formalitäten mit Ihnen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) hat einen Online-Fristenrechner entwickelt, mit dem Reha-Fachkräfte, Reha-Berater und Reha-Antragsteller die relevanten Fristen im Reha-Prozess berechnen und nachvollziehen können. Er bietet Ihnen damit Unterstützung in Ihrem persönlichen Reha-Prozess.
Sie erreichen den Fristenrechner unter: www.reha-fristenrechner.de
43 Plätze stehen für das spezielle geriatrische Programm zur Verfügung. Eine stationäre geriatrische Rehabilitationsbehandlung kann nach Genehmigung durch die Krankenkasse unmittelbar im Anschluss einer Krankenhausbehandlung eingeleitet oder bei entsprechendem Bedarf auch über den Hausarzt beantragt werden. Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, rufen Sie uns an.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir haben Ihnen die häufigsten hier zusammengestellt: Fragen zur Rehabilitation (FAQ).
Hier beantwortet die Deutsche Rentenversicherung die wichtigsten Fragen rund um das Thema Reha.
Füreinander da sein. Sich wohl fühlen.
Mehr als gut versorgt werden.
Der Antrag macht den Anfang
Sie sind noch zu Hause?
Die Antragsstellung erfolgt in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt, entweder für Sie als Berufstätige/r bei der zuständigen Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern (Reha vor Rente), oder für Sie als Rentner bei Ihrer Krankenkasse zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit (Reha vor Pflege) - Ausnahme: Patienten mit einer onkolgischen Erkrankung.
Ihr Träger der Rehabilitation ist die DRV?
Bei der Deutschen Rentenversicherung, zuständig für Berufstätige, finden Sie wertvolle Hinweise, wie Sie eine Reha beantragen und woran Sie denken müssen.
Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung ein. Falls Sie sich im Beamtenstatus befinden, ist Ihr Ansprechpartner Ihre private Krankenversicherung und die Beihilfe.
Sie sind bereits im Krankenhaus und sollen gleich im Anschluss zu uns kommen?
In diesem Fall leitet der Sozialdienst Ihre Anschlussrehabilitation ein. Dieser besucht Sie noch während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus und bespricht alle Formalitäten mit Ihnen.
Reha-Fristenrechner der BAR
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) hat einen Online-Fristenrechner entwickelt, mit dem Reha-Fachkräfte, Reha-Berater und Reha-Antragsteller die relevanten Fristen im Reha-Prozess berechnen und nachvollziehen können. Er bietet Ihnen damit Unterstützung in Ihrem persönlichen Reha-Prozess.
Sie erreichen den Fristenrechner unter: www.reha-fristenrechner.de
Sie möchten für sich selbst oder Ihre Angehörigen unser altersmedizinisches Konzept nutzen?
43 Plätze stehen für das spezielle geriatrische Programm zur Verfügung. Eine stationäre geriatrische Rehabilitationsbehandlung kann nach Genehmigung durch die Krankenkasse unmittelbar im Anschluss einer Krankenhausbehandlung eingeleitet oder bei entsprechendem Bedarf auch über den Hausarzt beantragt werden. Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, rufen Sie uns an.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir haben Ihnen die häufigsten hier zusammengestellt: Fragen zur Rehabilitation (FAQ).
Hier beantwortet die Deutsche Rentenversicherung die wichtigsten Fragen rund um das Thema Reha.