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HOME | Weg zur Rehabilitation |
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HINWEISE FÜR IHRE AUFNAHME Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen

Sie sind sich unklar, ob oder wie Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen? Wir möchten Ihnen hiermit nützliche Hinweise an die Hand geben, damit Sie sich gut informiert auf den Weg zu Ihrer Rehabilitation (stationär oder teilstationär) machen können.
Heilverfahren
Erster Schritt: Antrag
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt oder der medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse) kann Ihnen eine Rehabilitation empfehlen. Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf die Möglichkeit einer medizinischen Rehabilitation im Antragsverfahren (MRA) an, wenn die gesundheitlichen Beschwerden Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihre Aktivitäten des täglichen Lebens beeinträchtigen, gefährden oder wegen einer chronischen Krankheit eine intensive Behandlung notwendig ist. In Deutschland haben Sie als PatientIn das Recht, die Rehabilitationsklinik selbst auszuwählen.
Informationen zum Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrer Rentenversicherung oder bei Servicestellen wie z.B. www.gemeinsame-servicestelle.de
Zweiter Schritt: Bewilligung
In der Regel wird die beantragte Rehabilitationsmaßnahme für drei Wochen vom zuständigen Versicherungsträger bewilligt und der Patient erhält einen verbindlichen Aufnahmetermin in der Klinik. Nach Ablauf von in der Regel vier Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme beantragen. Eine erneute Rehabilitationsmaßnahme ist jedoch auch früher möglich, wenn es Ihr Gesundheitszustand erfordert.
Anschlussheilbehandlung
Sind Sie bereits zur Behandlung in einem Krankenhaus, kann von dort aus eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt werden. Sie kommen dann spätestens nach 14 Tagen in die Rehabilitationsklinik Ihrer Wahl. Wichtigster Ansprechpartner hierfür ist Ihr Kliniksozialdienst.
Info für Erwerbstätige, Angestellte, Arbeiter, Bezieher von Teil-/Zeitrente
Zuständiger Kostenträger: gesetzliche Rentenversicherung
Das Ausfüllen der Antragsunterlagen (Befundbericht) erfolgt durch den Krankenhausarzt
Die Anmeldung zur AHB in der Rehabilitationsklinik Bad Wurzach und die Zusendung der Antragsunterlagen übernimmt i.d.R. der Kliniksozialdienst
Info für Rentner, Familienversicherte
Zuständiger Kostenträger: gesetzliche Krankenversicherung
Das Ausfüllen der Antragsunterlagen (Befundbericht) erfolgt durch den Krankenhausarzt
Anmeldung zur AHB und Bearbeitung beim Kostenträger
Nach Genehmigung des Antrags kann die AHB in der Rehabilitationsklinik Bad Wurzach beginnen.
Weitere Informationen zur Anschlussheilbehandlung und Anschlussrehabilitation haben wir Ihnen in einem Faltblatt zusammen gestellt, das Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.
Bei Fragen rund um Ihre Aufnahme, Anmeldeverfahren sowie zu Anschlussheilbehandlung und -rehabilitation stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Organisatorische Fragen
Emma Bleile/Renate Wolf
Telefon 07564 301-153
Fax 07564 301-101
i n f o @ r e h a b i l i t a t i o n s k l i n i k - b a d - w u r z a c h . d e
Medizinische Fragen
Jürgen Siegel
Oberarzt
Telefon 07654 301-124 (Sekretariat)
j u e r g e n . s i e g e l @ w z - k l i n i k e n . d e |
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